Frank & Wagner IT 
alles für moderne Kommunikation

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


Frank und Wagner IT UG ( haftungsbeschränkt ) Im langen Rain 1 74226 Nordheim

 

Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Firma Frank und Wagner IT, Nordheim und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Frank und Wagner IT-Produkten als anerkannt und vereinbart. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner widerspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur dann und insoweit Vertragsinhalt, als dies von der Firma Frank und Wagner IT ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Bleibt diese Bestätigung aus, so gilt dies als Widerspruch fremder Geschäftsbedingungen. Frank und Wagner IT ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Andern Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zuzahlen.

 

Angebot

Alle Angebote der Firma Frank und Wagner IT sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend und können aufgrund tagesaktueller Preisänderungen, insb. Wechselkursschwankungen variieren. Verfügbarkeiten im Angebot beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Belegerstellung. Bestellungen werden angenommen durch schriftliche Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

Preise

Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer inklusive Standardverpackung. Sonderverpackungen, insbesondere für Ersatzteile, Zubehör und Verbrauchsartikel werden gesondert berechnet und sind dementsprechend vom Kunden gesondert zu vergüten. Sämtliche Versendungen - einschließlich eventueller Rücksendungen - gehen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Bestellers.

 

Zahlung

Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb, dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel per Überweisung fällig. Skontoabzug wird nicht akzeptiert. Diese Zahlungsbedingungen gelten gleichermaßen für Teillieferungen, zu denen die Firma Frank und Wagner IT grundsätzlich berechtigt ist. Zahlungsverzug und Vermögensverfall des Kunden berechtigen die Firma Frank und Wagner IT, ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Tilgung sämtlicher bei ihr bestehender Verbindlichkeiten des Bestellers auszuüben und im Falle fruchtloser Nachfristensetzung vom Vertrag zurückzutreten. Letzterenfalls ist die Firma Frank und Wagner IT berechtigt, bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Alle Forderungen gegen den Käufer (auch solche für noch nicht ausgelieferte aber versandbereite Ware) werden sofort fällig wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät.

 

 Eigentumsvorbehalt

Die Firma Frank und Wagner IT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Frank und Wagner IT Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes, der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von der Firma Frank und Wagner IT gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma Frank und Wagner IT. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Firma Frank und Wagner IT ab, die die Abtretung annimmt. Die Firma Frank und Wagner IT ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Firma Frank und Wagner IT hinzuweisen und hat diese unverzüglich von den beabsichtigten Zugriffen zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma Frank und Wagner IT berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Die Firma Frank und Wagner IT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Frank und Wagner IT.

 

Patent- und Urheberrechte

An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Hardware und ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma Frank und Wagner IT Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne deren schriftliche Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf Verlangen sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen sofort an die Firma Frank und Wagner IT zurückzugeben. Dies gilt insbesondere bei Vertragsstörungen aller Art. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Firma Frank und Wagner IT nicht haftbar gemacht werden.

 

Lieferfristen

Lieferdaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Frank und Wagner IT einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als einen Monat, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, weil sie auf das Verhalten Dritter zurückzuführen, ist; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des beeinflussbaren Bereiches der Firma Frank und Wagner IT liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosionen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg und Aufstand.

 

Garantie

Die Garantie umfasst die Gewähr dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass der Kunde empfangene Ware unverzüglich auf Transportschäden und Produktmängel untersucht und solche der Firma Frank und Wagner IT spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt per eingeschriebenem Brief mitteilt, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung. Fernerhin ist Voraussetzung, dass die Ware auf seine Kosten und sein Risiko an die Firma Frank und Wagner IT zurückgeschickt wird. Bei berechtigter Reklamation steht dem Kunden nach Wahl der Firma Frank und Wagner IT ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von Frank und Wagner IT - Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden ist. Dann bestimmt sich die Haftung nach den gesetzlichen Regeln. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anzeige oder gibt er keine taugliche Mängelbeschreibung ab, so ist die Firma Frank und Wagner IT berechtigt, ihn seiner Rechte für verlustig zu erklären. Im Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Garantiefrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt. Für Handelsware gelten die Garantieleistungen der Vorlieferanten von Frank und Wagner IT bzw. Hersteller insoweit als sie deren Bedingungen nicht widersprechen oder sie unterlaufen.

 

Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Firma Frank und Wagner IT sind, wenn nicht durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen, beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Frank und Wagner IT, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstiger Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma Frank und Wagner IT und deren Mitarbeiter nicht, es sei denn, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist. Haftung für Datenverlust insb. bei Reparatur oder Ergänzung bestehender Systeme ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt und besteht in anderen Fällen nicht. Der Käufer ist verpflichtet vor jedem Eingriff in bestehende Systeme seitens der Firma Frank und Wagner IT selbst eine Datensicherung durchzuführen.

 

Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma Frank und Wagner IT. Dieser Vertrag enthält sämtliche Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvortrag niedergelegt sind. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

 

Anzuwendendes Recht

Die Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.